Sondereigentumsverwaltung |
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Das ist die Verwaltung einer Wohnung oder Teileigentumseinheit in einer Eigentums- wohnanlage. Sie besitzen z.B. eine Eigentumswohnung und habe diese vermietet. Haben Sie eine vermietete Eigentumswohnung? Dann übertragen Sie uns alle damit verbundenen Verpflichtungen wie Vermietung, Mietvertragsgestaltung, Inkassoverwaltung, Nebenkostenabrechnung, Übergabe / Abnahme der Wohnung und Vergabe der Instandsetzungsarbeiten. Die Befugnisse und Zuständigkeiten des WEG-Verwalters hören, umgangssprachlich formuliert, "an der Wohnungstür auf", sofern kein Gemeinschaftseigentum betroffen ist. Hier sind Sie als Eigentümer in der Pflicht und müssen sich selbst um die Belange des Mieters und/oder die Wohnung kümmern. Dies nehmen wir Ihnen ab, in der Form, wie Sie es wünschen. Um Ihnen hier ein detailliertes, auf Ihre individuellen Wünsche zugeschnittenes Angebot unterbreiten zu können, nutzen Sie bitte das Kontaktformular. Begründung, Durchführung und Beendigung von Mietverhältnissen
Juristische Betreuung
Finanz- u. Vermögensverwaltung
Technische Verwaltung
Sonstige Betreuung
Dies ist lediglich ein kurzer Überblick über unsere Leistungen. Sämtliche Leistungen werden einzeln und detailliert in unserem Vertrag ausgeführt. Bitte fragen Sie nach einem Angebot. |
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