Das ist die Verwaltung einer Wohnung oder Teileigentumseinheit in einer Eigentumswohnanlage. Sie besitzen z.B. eine Eigentumswohnung und habe diese vermietet.

Haben Sie eine vermietete Eigentumswohnung?

Dann übertragen Sie uns alle damit verbundenen Verpflichtungen wie Vermietung, Mietvertragsgestaltung, Inkassoverwaltung, Nebenkostenabrechnung, Übergabe / Abnahme der Wohnung und Vergabe der Instandsetzungsarbeiten.

Die Befugnisse und Zuständigkeiten des WEG-Verwalters hören, umgangssprachlich formuliert, "an der Wohnungstür auf", sofern kein Gemeinschaftseigentum betroffen ist. Hier sind Sie als Eigentümer in der Pflicht und müssen sich selbst um die Belange des Mieters und/oder die Wohnung kümmern.

Dies nehmen wir Ihnen ab, in der Form, wie Sie es wünschen.

Um Ihnen hier ein detailliertes, auf Ihre individuellen Wünsche zugeschnittenes Angebot unterbreiten zu können, nutzen Sie bitte das Kontaktformular.

Das ist die Verwaltung einer Wohnung oder Teileigentumseinheit in einer Eigentumswohnanlage. Sie besitzen z.B. eine Eigentumswohnung und habe diese vermietet.

Haben Sie eine vermietete Eigentumswohnung?

Dann übertragen Sie uns alle damit verbundenen Verpflichtungen wie Vermietung, Mietvertragsgestaltung, Inkassoverwaltung, Nebenkostenabrechnung, Übergabe / Abnahme der Wohnung und Vergabe der Instandsetzungsarbeiten.

Die Befugnisse und Zuständigkeiten des WEG-Verwalters hören, umgangssprachlich formuliert, "an der Wohnungstür auf", sofern kein Gemeinschaftseigentum betroffen ist. Hier sind Sie als Eigentümer in der Pflicht und müssen sich selbst um die Belange des Mieters und/oder die Wohnung kümmern.

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Begründung, Durchführung und Beendigung von Mietverhältnissen

  • Abschluss und Kündigung von Mietverträgen, Übergabe und Rücknahme von Mieträumen
  • Entgegennahme der Mietzahlung und Kontrolle der Mieteingänge
  • Mieterhöhungsmöglichkeiten prüfen und ggf. durchführen
  • Betriebskostenabrechnungen mit den Mietern
  • Abwicklung des gesamten Schriftverkehrs und telefonischen Kontakts mit den Mietern

Juristische Betreuung

  • Geltendmachung von Ansprüchen des Eigentümers gegen Mieter sowie Abwehr von Ansprüchen der Mieter gegen den Eigentümer, Einschaltung eines qualifizierten Rechtsanwaltes
  • Einleitung gerichtlicher Verfahren mit Beauftragung eines qualifizierten Fachanwaltes zur Geltendmachung oder Abwehr anderweitiger Ansprüche durch bzw. an den Eigentümer

Finanz- u. Vermögensverwaltung

  • Errichtung und Führung einer objektbezogenen Buchhaltung
  • Rechnungswesen
  • Zahlungsverkehr
  • Einnahmen-/Ausgabenaufstellung für den Eigentümer

Technische Verwaltung

  • Durchführung der für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung oder in sonstigen dringenden Fällen der zur Erhaltung des Objektes erforderlichen Maßnahmen

Sonstige Betreuung

  • Teilnahme am rechtsgeschäftlichen Verkehr als Vertreter des Eigentümers
  • Schriftverkehr mit dem Steuerberater
  • Betreuung der Mieter, Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Mietverhältnis
  • Auf Wunsch laufende Information des Eigentümers über aktuelle Vorgänge

 

Dies ist lediglich ein kurzer Überblick über unsere Leistungen. Sämtliche Leistungen werden einzeln und detailliert in unserem Vertrag ausgeführt.

Bitte fragen Sie nach einem Angebot.